Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland eine der wichtigsten Säulen der Altersabsicherung — doch viele Arbeitnehmer, besonders Einwanderer, wissen kaum davon. Dabei haben Sie als Angestellter in Deutschland seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Was viele nicht wissen
Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des Beitrags zu Ihrer bAV zuzuschießen — das ist bares Geld, das Sie ohne aktive Entscheidung verlieren.
Wie funktioniert die bAV?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden Teile Ihres Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge umgewandelt — steuerfrei und sozialabgabenfrei bis zu einer Grenze von 3.624 Euro pro Jahr (Stand 2026). Der Arbeitgeber gibt noch mindestens 15 % obendrauf.
Das Geld wird vom Arbeitgeber in einem der fünf gesetzlichen Durchführungswege angelegt:
- Direktversicherung (häufigste Form) — Lebens- oder Rentenversicherung
- Pensionskasse — ähnlich wie Direktversicherung, aber eigene Rechtsperson
- Pensionsfonds — stärker kapitalmarktorientiert
- Unterstützungskasse — meist für Führungskräfte
- Direktzusage — Arbeitgeber sichert Betriebsrente direkt zu
| Kriterium | bAV (Direktversicherung) | Private Rentenversicherung |
|---|---|---|
| Arbeitgeberzuschuss | ✓ Mindestens 15 % | ✗ Keiner |
| Steuerfreie Einzahlung | ✓ Bis 3.624 €/Jahr | ✗ Aus Nettoeinkommen |
| Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel | Möglich (mit Einschränkungen) | ✓ Immer möglich |
| Rentenauszahlung versteuert | Ja (nachgelagert) | Nur Ertragsanteil |
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?
Einer der häufigsten Gründe, warum Einwanderer die bAV meiden, ist die Sorge um die Portabilität. Die gute Nachricht: Seit 2005 haben Sie bei Arbeitgeberwechsel das Recht, die bAV mitzunehmen — entweder zum neuen Arbeitgeber oder als eigenfinanzierte Police weiterzuführen.
Empfehlung
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die HR-Abteilung nach dem bAV-Angebot Ihres Unternehmens. Lehnen Sie nie ab, ohne mindestens die Zahlen zu prüfen — der Arbeitgeberzuschuss ist praktisch geschenktes Geld.