Fast jeder Einwanderer in Deutschland stößt früher oder später auf zwei verwirrende Begriffe: die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Obwohl sie ähnlich klingen, haben sie völlig unterschiedliche Funktionen — und das Verwechseln kann zu unnötigen Problemen mit dem Finanzamt führen.

Häufige Verwechslung

Viele Einwanderer geben ihrem Arbeitgeber die Steuernummer statt der Steuer-ID — oder umgekehrt. Das verzögert die korrekte Lohnsteuerberechnung und kann zu Nachzahlungen führen.

MerkmalSteuer-IDSteuernummer
Ausgestellt vonBundeszentralamt für SteuernZuständiges Finanzamt
Format11-stellig (z. B. 12 345 678 901)10–13-stellig (je nach Bundesland)
GültigLebenslang (unveränderlich)Ändert sich bei Wohnortwechsel
Wann nötigArbeitgeber, Lohnsteuer, BankkontenSteuererklärung, Freiberufler, Bescheide
Wann vergebenAutomatisch nach AnmeldungNur bei erster Steuererklärung oder auf Antrag

Die Steuer-ID: Das müssen Einwanderer wissen

Die Steuer-ID (offiziell: Identifikationsnummer nach § 139b AO) wird automatisch vergeben, sobald Sie sich in Deutschland anmelden (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt). Sie erhalten sie per Post innerhalb von 2–4 Wochen nach der Anmeldung.

Diese Nummer bleibt ein Leben lang gültig — auch wenn Sie umziehen, heiraten oder den Namen ändern. Sie ist das einzige Dokument, das Ihr Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung braucht.

Tipp: Steuer-ID nicht erhalten?

Wenn Sie Ihre Steuer-ID verloren haben oder sie nie erhalten haben, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kostenlos und sicher per Online-Formular anfordern: www.bzst.de

Die Steuernummer: Wann brauchen Sie sie?

Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben — meist erst dann, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen oder selbstständig tätig sind. Als Angestellter brauchen Sie die Steuernummer nicht zwingend, es sei denn, Sie haben Nebeneinnahmen oder möchten freiwillig eine Erklärung einreichen.

Schritt-für-Schritt: Was Einwanderer tun sollten

  1. Beim Einwohnermeldeamt anmelden (Pflicht innerhalb von 14 Tagen nach Einzug)
  2. Steuer-ID per Post abwarten (2–4 Wochen)
  3. Steuer-ID dem Arbeitgeber mitteilen
  4. Steuernummer beim Finanzamt beantragen, wenn Sie selbstständig tätig sind oder eine Erklärung einreichen möchten